Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der sogenannten GÖLZ 8 Regelungen

In der gegenwärtigen Diskussion um nachhaltige Landwirtschaft und Umweltschutz spielt die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen eine zentrale Rolle. Im Rahmen dieses Diskurses hat die EU-Kommission Vorschläge zur Nutzung von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf Stilllegungsflächen gemacht. Im Folgenden nehme ich Stellung zu diesen Vorschlägen und beleuchte ihre Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft in Deutschland.

Ich vertrete die Position, dass die 4 % Stilllegungsflächen komplett wegfallen sollten. Landwirte sollen selbst und eigenständig über die Nutzung dieser Flächen entscheiden dürfen. Außerdem darf es, zu keinen zusätzlichen Kürzungen oder Belastungen für die Landwirtschaft im Gegenzug kommen, sowie die Fraktion der Grünen vorgeschlagen hat. Dem stelle ich mich entschieden entgegen. Die Gleichbehandlung aller Landwirte innerhalb der europäischen Union zu gewährleisten ist unumgänglich. Wir, die Freien Demokraten, sind für einen fairen Wettbewerb und wollen verhindern, dass deutsche Landwirtschaft durch nationale Alleingänge benachteiligt werden. Das liegt nicht in unserem, oder im Interesse unserer Bundesbürger.

Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit. Landwirtschaftliche Betriebe benötigen für ihre komplexe und von der Natur abhängige Tätigkeit verlässliche politische Rahmenbedingungen. Unklare Vorgaben und wechselhafte Politik tragen nicht zur erforderlichen Sicherheit und Verlässlichkeit bei.

Es ist anzuerkennen, dass die Förderung der biologischen Vielfalt und nachhaltigen landwirtschaftlichen Praktiken wichtig ist. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass die Verwirklichung dieser Ziele nicht zur unangemessenen Belastung für die Landwirte wird oder in übertriebener Bürokratie mündet.

Die Rolle der Landwirte bei der Förderung einer zeitgemäßen und nachhaltigen Flächennutzung sollte nicht unterschätzt werden. Wir sind überzeugt, dass die deutschen Landwirte in der Lage sind, ohne den Zwang zur Stilllegungen, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten werden.

Es ist daher unerlässlich, einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog zwischen Politikern und landwirtschaftlichen Betrieben zu führen. Mehr als einmal muss erwähnt werden, dass die Politik aus Berlin nicht von oben herab diktieren kann, was das tägliche Brot anderer Menschen betrifft. Nur so lässt sich eine Agrarpolitik gestalten, die eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftlich nachhaltige Landwirtschaft in ganz Europa fördert.

Zum Hintergrund:

Im Zuge der EU-Agrarförderungen müssen Landwirtinnen und Landwirte seit 2023 Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen einhalten. Dies wird als GÖLZ abgekürzt. Der konkret angesprochene GÖLZ-Standard 8 verlangt die Förderung der biologischen Vielfalt durch nichtproduktive Flächen, wie Landschaftselemente – also Hecken und Bäume – oder Brachland. Dementsprechend sind Betriebe in Deutschland verpflichtet, 4 Prozent ihres Ackerlandes als Artenvielfaltsfläche vorzuhalten. Es gibt Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 10 Hektar Land oder einem hohen Anteil an Grünland oder Dauergrünland. Anders formuliert, sind die betroffenen Landwirte zur Stilllegung von 4 Prozent ihrer Flächen verpflichtet. Nun hat die EU-Kommission Vorschläge zur Nutzung von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf Stilllegungsflächen gemacht.

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